Elektroinstallation
Nachhaltige Energieversorgung von TOPTEC Hierl
Willkommen bei TOPTEC Hierl, Ihrem qualifizierten Meisterbetrieb für die Installation von Photovoltaikanlagen. Als Ihr in allen Belangen versierter Elektrofachbetrieb offerieren wir Ihnen umfassende Dienstleistungen bezüglich der eingehenden Beratung, ferner der detaillierten Planung bis hin zur finalen Realisierung sowie auch der kontinuierlichen Wartung von Photovoltaikanlagen.
Ihr Experte für Elektroinstallation und Altbausanierung - Für ein sicheres Zuhause

Unsere Leistungen
Ihr Experte für Elektroinstallation
Sie suchen in Geretsried einen erfahrenen Partner für eine zukunftssichere und effiziente Elektroinstallation in Ihrem Altbau? Bei uns sind Sie richtig! Wir kümmern uns um die professionelle Planung, Installation und Inbetriebnahme.
- Altbausanierung
- Smart Home
- DGUV-V3 Prüfungen
- Rolladen und Jalousiesteuerungen
- Baustrom
- Elektroanlagen
Ihre Vorteile im Überblick
Entdecken Sie die zahlreichen Vorteile einer professionellen Elektroinstallation und Altbausanierung mit TOPTEC Hierl in Geretsried
- Alles aus einer Hand
- Verwendung von Qualitäts Produkten
- Rund um Service
- Mehr Sicherheit für Ihr Zuhause
- Steigerung der Energieeffizienz
- Erhöhter Wohnkomfort

Jetzt unverbindlich beraten lassen
Für eine schnellere, günstigere und bequemere Stromnutzung!
Hier finden Sie zusätzliche Informationen zu diesem Thema

Das Solarspitzengesetz: Was Hausbesitzer und Interessierte wissen müssen
Die Energiewende in Deutschland schreitet mit großen Schritten voran, und mit ihr entstehen neue gesetzliche Rahmenbedingungen, die das Zusammenspiel von erneuerbaren Energien und dem Stromnetz neu ordnen.

Die Wahrheit über Solar: So sparen Hausbesitzer wirklich Geld
Die Investition in eine Photovoltaikanlage (PV-Anlage) bietet Hausbesitzern eine effektive Möglichkeit, langfristig Energiekosten zu senken und einen Beitrag zum Umweltschutz zu leisten.

§ 14a EnWG: Was es für Ihren Stromanschluss bedeutet – Die wichtigsten Infos für Verbraucher
Die Neuregelung des § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) ist seit Januar 2024 in Kraft und betrifft den Anschluss und die Nutzung bestimmter elektrischer Geräte im Haushalt.