
Die Energiewende in Deutschland schreitet mit großen Schritten voran, und mit ihr entstehen neue gesetzliche Rahmenbedingungen, die das Zusammenspiel von erneuerbaren Energien und dem Stromnetz neu ordnen. Ein wichtiger Baustein dieser Entwicklung ist das sogenannte Solarspitzengesetz. Dieses Gesetz, dessen Kern die effizientere Nutzung von Solarenergie ist, fordert den Einsatz moderner Technologien wie intelligente Messsysteme und Steuerungen für Photovoltaikanlagen . Sein Hauptziel ist es, die Stabilität des Stromnetzes zu stärken und regionale Stromausfälle zu verhindern. Durch eine verbesserte Regulierung der Einspeisung von Solarenergie sollen Überlastungen vermieden und erneuerbare Energien effektiver in das bestehende Netz integriert werden . Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Förderung des Eigenverbrauchs von Solarstrom und der Unterstützung von Energiespeicherlösungen, um Haushalte unabhängiger zu machen . Die neuen Bestimmungen zielen darauf ab, Stromüberschüsse, die durch erneuerbare Energieträger entstehen, zu vermeiden und somit das Netz zu stabilisieren . Es wird deutlich, dass das Gesetz eine Antwort auf die Herausforderungen darstellt, die sich aus dem rasanten Ausbau der Solarenergie und den Grenzen der aktuellen Netzinfrastruktur ergeben . Hier setzt das Gesetz an, indem es Anreize für einen höheren Eigenverbrauch schafft, um die Netze zu entlasten .
Die Verabschiedung des Solarspitzengesetzes durch den Bundestag am 31. Januar 2025 markiert einen Wendepunkt in der Nutzung von Solarenergie in Deutschland . Die Kernpunkte dieses Gesetzes lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Die Direktvermarktung wird einfacher:
- Kleinere Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von unter 100 kWp können ihren Strom zukünftig leichter direkt an der Strombörse verkaufen.
- Intelligente Steuerungssysteme werden eingeführt:
- Neue Photovoltaikanlagen mit einer Leistung ab 7 kWp müssen zukünftig mit intelligenten Messsystemen (Smart Metern) und Steuerboxen ausgestattet sein.
- Die Einspeisung wird begrenzt:
- Anlagen ohne die erforderliche Steuerungstechnik dürfen nur noch maximal 60 Prozent ihrer erzeugten Leistung in das öffentliche Netz einspeisen.
- Die Einspeisevergütung entfällt in bestimmten Fällen:
- Für neu installierte Photovoltaikanlagen gibt es keine Einspeisevergütung mehr, wenn die Strompreise an der Börse negativ sind.
- Eigenverbrauch und Speicherlösungen werden gefördert:
- Das Gesetz macht den Eigenverbrauch von Solarstrom attraktiver und empfiehlt den Einsatz von Batteriespeichern.
Diese Änderungen deuten auf eine Entwicklung hin zu einem stärker gesteuerten und marktorientierten System für Solarenergie.
Das Solarspitzengesetz betrifft in erster Linie Eigentümer von neuen Photovoltaikanlagen. Insbesondere Anlagen mit einer Leistung von mehr als 7 kWp sind von der Pflicht zur Installation intelligenter Messsysteme und Steuerboxen betroffen . Auch für kleinere Anlagen ab 2 kWp gilt die Neuregelung, dass in Zeiten negativer Strompreise keine Einspeisevergütung mehr gezahlt wird . Die neuen Bestimmungen sind für Photovoltaikanlagen relevant, die nach dem 25. Februar 2025 in Betrieb genommen wurden . Betreiber solcher Anlagen müssen sich auf die neuen Anforderungen einstellen, die den Einbau intelligenter Messsysteme und Steuerboxen vorsehen . Ohne diese Technologie wird die Einspeiseleistung auf 60 Prozent begrenzt . Diese Regelungen gelten sowohl für private als auch für gewerbliche Photovoltaikanlagen, die ab März 2025 ans Netz gehen . Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass die primären Veränderungen Anlagen betreffen, die neu installiert werden, während bestehende Anlagen zunächst weitgehend unberührt bleiben.
Die neuen Regeln im Detail erklärt
Die Pflicht zu intelligenten Messsystemen (Smart Meter) und Steuerboxen
Ab dem 1. März 2025 ist die Installation eines intelligenten Messsystems (iMSys) für neue Solaranlagen ab einer Leistung von 7 kWp verpflichtend . Die Kosten hierfür werden auf etwa 100 Euro für die Installation und 30 Euro pro Jahr für den Betrieb geschätzt . Diese intelligenten Messsysteme in Kombination mit Steuerboxen ermöglichen eine bedarfsgerechte Steuerung der Einspeisung von Solarstrom und tragen so maßgeblich zur Stabilität des gesamten Stromnetzes bei . Für den Einbau dieser Technologie ist in der Regel der örtliche Messstellenbetreiber zuständig . Die jährlichen Kosten für die Steuerbox sind auf maximal 50 Euro begrenzt, unabhängig von der Anlagengröße . Es ist jedoch zu beachten, dass die Kosten für Einbau und Betrieb intelligenter Messsysteme insgesamt steigen können und je nach Anlagengröße zusätzliche jährliche Ausgaben zwischen 20 und 50 Euro verursachen können . Experten schätzen die zusätzlichen Kosten über die gesamte Lebensdauer einer Photovoltaikanlage auf etwa 1.000 Euro. Diese Kostensteigerung wird primär von den Anlagenbetreibern getragen, während Netzbetreiber von der verbesserten Steuerbarkeit profitieren . Die Einführung dieser Technologie zielt darauf ab, den Netzbetreibern mehr Kontrolle über die Einspeisung zu geben, was für die Sicherung der Netzstabilität unerlässlich ist. Diese Maßnahme kommt jedoch mit finanziellen Mehraufwendungen für die Betreiber von Solaranlagen einher.
Die Begrenzung der Einspeiseleistung auf 60 Prozent ohne Steuerbox
Sollte eine neue Photovoltaikanlage ab 7 kWp nicht mit der vorgeschriebenen Steuerbox ausgestattet sein, wird die Einspeisung von Solarstrom in das öffentliche Netz auf 60 Prozent der Anlagenkapazität begrenzt . Diese Maßnahme dient in erster Linie der Netzstabilität. Ohne die Möglichkeit zur intelligenten Steuerung durch eine Steuerbox ist eine optimale Regulierung der eingespeisten Energie nicht möglich . Anlagenbesitzer, die diese Steuerungstechnik nicht installieren, können somit nicht die gesamte überschüssige Energie verkaufen . Sobald die Steuerbox jedoch installiert ist, entfällt diese Begrenzung, und die volle Leistung der Anlage kann ins Netz eingespeist werden . Diese Regelung betrifft alle Photovoltaikanlagen unter 100 kWp, die nicht in der Direktvermarktung sind . Die Auswirkungen auf die Rentabilität der Anlage sind unterschiedlich. Bei Anlagen mit einer Ost-West-Ausrichtung wird der Verlust auf maximal ein Prozent geschätzt, während er bei einer reinen Südausrichtung bis zu neun Prozent betragen kann . Um diese potenziellen Verluste zu minimieren, empfiehlt sich der Einsatz eines Energiemanagementsystems in Verbindung mit einem Stromspeicher . Zudem ist es ratsam, bei neuen Anlagen auf intelligente Steuerungssysteme zu setzen, um die erzeugte Energie während der Mittagsspitzen entweder direkt zu verbrauchen oder in einem Speicher zu lagern und somit eine Abregelung zu vermeiden.
Was bedeutet der Wegfall der Einspeisevergütung bei negativen Strompreisen?
Eine weitere wichtige Neuerung des Solarspitzengesetzes ist, dass Betreiber von Photovoltaikanlagen keine Einspeisevergütung mehr erhalten, wenn die Strompreise an der Börse negativ sind . Negative Strompreise treten auf, wenn das Angebot an Strom die Nachfrage übersteigt, was im Jahr 2024 beispielsweise an 457 Stunden der Fall war . In solchen Zeiten zahlen Händler an der Strombörse dafür, dass ihnen Strom abgenommen wird. Diese Regelung ist im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) verankert . Betroffen von dieser Änderung sind neue Photovoltaikanlagen ab einer Leistung von zwei Kilowatt . Um finanzielle Nachteile für die Anlagenbetreiber zu mildern, werden die Stunden, in denen keine Vergütung gezahlt wird, an das Ende der regulären 20-jährigen Förderdauer angehängt . Diese Anrechnung erfolgt nicht eins zu eins, sondern wird mit einem Faktor von 0,5 multipliziert, da die tatsächliche Einspeiseleistung in diesen Zeiten oft geringer ist als die maximale Anlagenleistung und nicht alle negativen Preisstunden durch Solarenergie verursacht werden . Die Berechnung der Verlängerung der Förderdauer erfolgt in sogenannten Vollastviertelstunden, die auf die einzelnen Monate verteilt werden . Es wird quasi ein „Konto“ geführt, auf dem die Stunden mit negativen Strompreisen in Viertelstunden über die Förderdauer von etwa 20 Jahren gesammelt werden . Bevor diese angesammelten Stunden in eine Verlängerung der Förderdauer umgewandelt werden, wird die Summe der Stunden mit negativen Strompreisen halbiert . Für Betreiber von Bestandsanlagen besteht die Möglichkeit, freiwillig auf diese neue Regelung umzusteigen und im Gegenzug eine Erhöhung ihrer Einspeisevergütung um 0,6 Cent pro Kilowattstunde zu erhalten.
Die Bedeutung von Eigenverbrauch und Batteriespeichern
Angesichts der neuen Regelungen gewinnt der Eigenverbrauch des erzeugten Solarstroms und der Einsatz von Batteriespeichern erheblich an Bedeutung . Betreiber von Photovoltaikanlagen sollten ihren überschüssigen Strom möglichst selbst verbrauchen oder speichern, um finanzielle Verluste durch die Begrenzung der Einspeiseleistung und den Wegfall der Vergütung bei negativen Strompreisen zu vermeiden . Energiespeicher und Wärmepumpen können hierbei eine entscheidende Rolle spielen . Die Installation eines Batteriespeichersystems maximiert den Eigenverbrauch und kann dazu beitragen, die Energiekosten deutlich zu reduzieren und gleichzeitig die Stabilität des Energieversorgungsnetzes zu stärken . Der Nutzen eines solchen Systems ist besonders hoch in den Abendstunden oder bei geringer Sonneneinstrahlung . Intelligente Steuerungssysteme können den erzeugten Strom optimal auf die verschiedenen Haushaltsgeräte verteilen, und Smart Meter ermöglichen eine genaue Messung von Verbrauch und Produktion, was die Nutzung dynamischer Stromtarife erleichtert . Studien zeigen, dass Betreiber mit Batteriespeichern bis zu 70 Prozent ihres Strombedarfs selbst decken können, was den Bezug von teurem Netzstrom reduziert und die Wirtschaftlichkeit der Anlage steigert . Künftig wird es sich für Anlagenbetreiber am meisten lohnen, den Solarstrom gezielt selbst zu nutzen, zu speichern oder flexibel ins Netz einzuspeisen.
Erleichterungen für die Direktvermarktung kleinerer Anlagen
Das Solarspitzengesetz vereinfacht die Direktvermarktung von Solarstrom für kleinere Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von unter 100 kWp . Betreiber dieser Anlagen können ihren Strom zukünftig einfacher an der Strombörse verkaufen, ohne dass eine Pflicht zur Direktvermarktung besteht . Diese Deregulierung bietet neue Chancen für Anlagenbetreiber, ihren Strom gezielt zu vermarkten und potenziell höhere Einnahmen zu erzielen . Es wird erwartet, dass die Schwelle zur verpflichtenden Direktvermarktung in den kommenden Jahren schrittweise auf Anlagengrößen bis 25 Kilowatt gesenkt wird, was eine bessere Integration von größeren Photovoltaikanlagen in das Stromnetz und den Strommarkt fördert . Interessanterweise können nun auch ältere Solaranlagen, die technisch nicht auf dem neuesten Stand sind, für die Direktvermarktung genutzt werden.
Was bedeutet das für bestehende Solaranlagen?
Für Betreiber von bereits existierenden Solaranlagen ergeben sich durch das Solarspitzengesetz zunächst keine direkten Änderungen . Bestandsanlagen sind von den neuen Regelungen nicht automatisch betroffen. Allerdings haben Anlagenbetreiber die Möglichkeit, freiwillig in die neuen Bestimmungen zu wechseln. Als Anreiz hierfür wird die EEG-Vergütung um 0,6 Cent pro Kilowattstunde erhöht . Es gibt auch spezifische Ausnahmen für bestimmte Bestandsanlagen. So müssen Anlagen, die zwischen dem 1. Januar 2023 und dem 1. März 2025 in Betrieb genommen wurden, nicht nachgerüstet oder in ihrer Leistung begrenzt werden. Ältere Anlagen, die bereits mit einer 70-Prozent-Drosselung betrieben werden, behalten diesen Status ebenfalls bei . Auch kleinere Anlagen mit einer Leistung bis einschließlich 7 kW, die vor dem 14. September 2022 in Betrieb genommen wurden und deren Einspeiseleistung nach dem 1. Januar 2023 wieder auf 100 Prozent angehoben wurde, dürfen weiterhin mit voller Leistung einspeisen . Grundsätzlich gelten für Bestandsanlagen weiterhin die Anforderungen, die zum Zeitpunkt ihrer Inbetriebnahme galten. Der Gesetzgeber hat jedoch eine Anreizmöglichkeit geschaffen, um auch Betreiber von Bestandsanlagen zu einem freiwilligen, systemdienlichen Betrieb zu motivieren.